Qualifizierte Mess-Station der Kreisgruppe Altötting

Ansprechpartner

Thomas Bruckmeier

Simbacher Str. 23

84524 Neuötting

 

mobil: +49 170 3314473, Kontakt gerne auch per WhatsApp

E-Mail: bruckmeiermartha@t-online.de


Die Anlieferung von Proben bitte telefonisch vereinbaren!

  • Die Probe muss ausschließlich aus mindestens 500 g Muskelfleisch, befreit von Fett und Sehnen, bestehen
  • Es dürfen keine Innereien, Lecker oder Herz verwendet werden
  • Das Wildbret muss sehr klein geschnitten oder püriert sein
  • Bei vorübergehender Nichterreichbarkeit des Betreibers, bitte die Probe einfrieren
  • Nicht zubereitete Proben werden zurückgewiesen

Über das Messergebnis wird ein Messprotokoll mit der Aussage erstellt, ob das Wildbret in Verkehr gebracht werden darf oder nicht.

Das Ergebnis wird telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.

Wird eine schriftliche Benachrichtigung erwünscht, so ist der Probe ein adressierter Freiumschlag beizulegen.

 

Die Kosten betragen pro Messung: für Mitglieder € 5,00 ; für Nichtmitglieder € 10,00

(wird noch mit Veterinäramt besprochen, ob es die Kosten derzeit übernimmt, da einige Messungen trotz PFOA nötig sind!)

 

Liegt der Messwert über dem Grenzwert, erhält der Jäger auf Antrag einen Schadensausgleich. Formular siehe unten!

Für die Antragstellung wird außerdem eine Vernichtungsbescheinigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt sowie das

Messprotokoll benötigt. Die Richtigkeit der Angaben im Antrag ist vom Amt für Veterinärmedizin (Landratsamt) zu bestätigen.

 

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antrag_schadensausgleich.pdf
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